Behandlung

Mögliche Wege zu Ihrem Wunschkind

Wenn Sie – auf Ihre eigene Initiative hin oder auf Überweisung durch Ihren Gynäkologen – zu uns kommen, wird Ihr Ansprechpartner zunächst eine eingehende Anamnese vornehmen. Der erste Schritt wird dann eine basale Hormonbestimmung bei Mann und Frau sein. Bei unauffälligem Befund ist ein einfaches Zyklusmonitoring, das uns den optimalen Zeitpunkt für die Befruchtung verrät, möglicherweise bereits ausreichend. Andernfalls tasten wir uns von hier aus weiter vor.

Glücklicherweise bietet die moderne Medizin eine Reihe von Möglichkeiten, den Ursachen für die ungewollte Kinderlosigkeit auf den Grund zu gehen und gegebenenfalls der Natur auf die Sprünge zu helfen. Die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle der Partner ist und bleibt dabei jedoch ein natürlicher Vorgang, den wir nur unterstützen können! Wir sprechen daher gerne von einer assistierten Befruchtung.

Behandlung alleinstehender Frauen & lesbischer Paare

Wir freuen uns, dass wir jetzt auch unverheiratete gleichgeschlechtliche Paare und alleinstehende Frauen behandeln dürfen. Vereinbaren sie gerne einen Beratungstermin für ein Erstgespräch bei unerfülltem Kinderwunsch mit uns.

Die Behandlung von alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren erfolgt ausschließlich durch Frau Prof. Dr. med. Gohar Rahimi, Frau Eva Schwahn und Dr. med. Jessica Hartmann-Wobbe.

  • Prof. Dr. med. Gohar Rahimi = alleinstehende Frauen
  • Eva Schwahn = lesbische Paare
  • Dr. med. Jessica Hartmann-Wobbe = alleinstehende Frauen, lesbische Paare
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Krankenversicherung

Die Versicherungssituation bei Kinderwunschbehandlungen ist kompliziert. Die wichtigsten Informationen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:

In Deutschland unterscheidet man im Wesentlichen 2 verschiedene Versicherungssysteme: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die PKV manchmal auch in Kombination mit der „Beihilfe“ (die nach ähnlichen Kriterien wie die GKV zahlt).
Beide Versicherungssysteme zahlen nur, wenn es eindeutige medizinische Gründe für eine entsprechende Behandlung gibt.
Die GKV zahlt nur, wenn die Paare verheiratet sind. Die Frau muss über 24 und unter 40, der Mann unter 50 Jahre alt sein. Die Indikation ist eine Ehesterilität (unabhängig davon, wer als „Verursacher“ gilt). Das bezieht sich nur auf die Fälle, in denen beide gesetzlich krankenversichert sind.
Die PKV zahlt unabhängig vom Alter und Familienstand. Es muss aber eine Erfolgswahrscheinlichkeit nach einem bestimmten medizinischen Register (IVF-Register) des entsprechenden Jahres von mindestens 15% vorliegen. Es zählt das Körperprinzip: Besteht bei dem Mann eine Einschränkung des Samenbefundes oder sind die Eileiter bei der Frau verklebt, muss die jeweilige PKV die Kosten (meist vollständig) übernehmen.
Das hört sich zunächst nach einer klaren Regelung an. Sind beide Partner gesetzlich versichert und die formellen und medizinischen Indikationen eindeutig, ist die Versicherungslage meist unproblematisch. Die GKV trägt aktuell (Januar 2016) mindestens 50% der Kosten – je nach Kasse.
Schwieriger ist die Versicherungslage besonders in solchen Fällen, in denen der eine Partner privat (evtl. mit Beihilfe) und der andere gesetzlich versichert ist. Erschwerend kommt hinzu, dass sich PKV und GKV auf unterschiedliche Normen beziehen, wenn eine (gar nicht so seltene) Einschränkung der Samenqualität vorliegt.
Wir wissen, wie schwierig die Auseinandersetzung mit einer Versicherung sein kann – gerade in einer Situation, in der Sie sich eher mit anderen Problemen beschäftigen. Dank unserer umfangreichen  Erfahrung können wir Ihnen helfen, Ihre berechtigten Interessen gegenüber den Versicherungen um- und notfalls durchzusetzen!